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   BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 852/90   

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https://dejure.org/1991,3656
BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 852/90 (https://dejure.org/1991,3656)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1991 - 1 BvR 852/90 (https://dejure.org/1991,3656)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 852/90 (https://dejure.org/1991,3656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahmepflicht am Lastschriftverfahren für Beitragsentrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 852/90
    Anhaltspunkte dafür, daß das Bundessozialgericht die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte -nur diese prüft das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 7, 198 [207]) - verkannt hätte, bestehen nicht.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 852/90
    Diese ist jedoch nur in den Schranken des 2. Halbsatzes aus Art. 2 Abs. 1 GG -insbesondere im Rahmen der verfassungsmäßigen Rechtsordnung - gewährleistet (BVerfGE 6, 32 [37]; 74, 129 [152]).
  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 852/90
    Diese ist jedoch nur in den Schranken des 2. Halbsatzes aus Art. 2 Abs. 1 GG -insbesondere im Rahmen der verfassungsmäßigen Rechtsordnung - gewährleistet (BVerfGE 6, 32 [37]; 74, 129 [152]).
  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 852/90
    Danach muß sich aus der Begründung der Verfassungsbeschwerde mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ergeben (BVerfGE 78, 320 [329]).
  • BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 852/90
    Die Norm wurde verfassungsmäßig erlassen; die nachträgliche Änderung der Ermächtigungsgrundlage blieb ohne Einfluß auf den Rechtsbestand der ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung (BVerfGE 44, 216 [225]).
  • BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 2.21

    Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit

    Betrifft nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst die Pflicht zur Erteilung einer privatrechtlichen Einzugsermächtigung zur Duldung des Lastschriftverfahrens kein vermögenswertes Recht und berührt daher nicht den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 852/90 - juris Rn. 3), gilt dies erst recht für eine Vorschrift, die wie § 10 Abs. 2 der Beitragssatzung des Beklagten auch andere bargeldlose Zahlungsweisen zulässt.
  • VGH Hessen, 13.02.2018 - 10 A 2929/16

    Kein Anspruch auf Zahlung des Rundfunkbeitrags mittels Banknoten

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 18. Dezember 1991 (- 1 BvR 852/90 -, juris) nicht zur Entscheidung angenommen und hierbei ausgeführt, die angegriffene Entscheidung berühre nicht den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG, weil die Pflicht zur Erteilung einer privatrechtlichen Einzugsermächtigung zur Duldung des Lastschriftverfahrens durch die Bundesanstalt für Arbeit kein vermögenswertes Recht betreffe.
  • BVerwG, 27.04.2022 - 6 C 3.21

    Barzahlungsausschluss in der Rundfunkbeitragssatzung des Hessischen Rundfunks mit

    Betrifft nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst die Pflicht zur Erteilung einer privatrechtlichen Einzugsermächtigung zur Duldung des Lastschriftverfahrens kein vermögenswertes Recht und berührt daher nicht den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 852/90 - juris Rn. 3), gilt dies erst recht für eine Vorschrift, die wie § 10 Abs. 2 der Beitragssatzung des Beklagten auch andere bargeldlose Zahlungsweisen zulässt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 2 A 1351/16

    Keine Barzahlung von Rundfunkbeiträgen

    Im Hinblick auf eine so verstandene Rechtsfrage fehlt es jedoch bereits an der erforderlichen Auseinandersetzung mit der - auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen - bereits vorliegenden ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 852/90 - (juris).

    vgl. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 29. August 2005 - 7 A 10872/05 -, juris Rn. 8 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 11 ZB 14.2601 -, juris Rn. 10 ff.; VG München, Urteil vom 13. Oktober 2016 - M 6 K 15.3467 -, juris Rn. 19; ähnlich bereits BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 852/90 -, juris Rn. 3.

  • BSG, 08.12.2008 - B 12 R 38/07 B

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung auf Antrag in der gesetzlichen

    Die Belastung für den Versicherten sei angesichts der erheblichen Einsparungsmöglichkeiten des Versicherungsträgers auch zumutbar (vgl BVerfG, Beschluss vom 18.12.1991, 1 BvR 852/90, BR/Meuer RV-BEVO § 4, 18-12-91, 1 BvR 852/90).
  • VGH Bayern, 25.03.2015 - 11 ZB 14.2601

    § 13 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b KraftStG, der bei Zulassung eines Fahrzeugs im

    Der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG ist nicht berührt, weil die Verpflichtung kein vermögenswertes Recht betrifft (vgl. BVerfG, B.v. 18.12.1991 - 1 BvR 852/90 - juris).
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